Implantate

Wenn eine vollständige Bezahnung nicht mehr vorhanden ist, sei es durch das Fehlen einzelner oder ganzer Zahngruppen, kann durch die Verwendung von Implantaten Ersatz geschaffen werden.
Fehlen nur einzelne Zähne, können diese durch Implantate ersetzt werden, wodurch eine Brückenversorgung mit Beschleifen der Nachbarzähne entfällt.
Wenn ganze Zahngruppen fehlen, kann durch die Verwendung von mehreren Implantaten entweder eine herausnehmbare Prothese völlig vermieden werden, oder es wird durch eine sogenannte Pfeilervermehrung ein Zustand erreicht, bei dem eine verkleinerte gut befestigte Teilprothese getragen werden kann.
Beim unbezahnten Patienten kann eine „rein“ schleimhautgetragene Prothese vermieden werden, wenn sie auf Implantaten oder Stegen zwischen den Implantaten ruht.
Zusätzlich bilden Implantate eine funktionelle Belastung für den Knochen und tragen so zum Erhalt des noch vorhandenen Knochens bei. Es sollten daher wenn möglich mehr als die Hälfte der fehlenden Zähne durch Implantate ersetzt werden.
Um eine Vollprothese sicher in allen Richtungen stabilisieren zu können, ergeben 4 Implantate die besten Ergebnisse. Damit kann im Frontbereich eine trapezförmige Steglösung erfolgen die, die Prothese trägt.
Ist eine reine Brücken-Kronenversorgung geplant, d.h. ohne herausnehmbaren Zahnersatz, so benötigt man 6 und mehr Implantate pro Kiefer.
Voraussetzung für jeden Implantaterfolg ist, dass genügend Knochen zur Verfügung steht. In der Regel ist dies im Frontbereich des Ober- und Unterkiefers der Fall. Eine Problemzone kann jedoch der Seitenzahnbereich, d.h. der Bereich der ehemaligen Backenzähne darstellen. Meist ist der Knochenabbau an dieser Stelle am weitesten fortgeschritten. Zudem bildet hier die Kieferhöhle im Oberkiefer (sinus maxillaris), sowie ein durch den Unterkiefer verlaufender Nerv sensibler Unterlippennerv (nervus mandibularis) eine Begrenzung.
Anhand von Röntgenbildern kann die knöcherne Voraussetzung für den Implantaterfolg beurteilt werden. Zur weiteren noch genaueren Abklärung kann auch ein Computertomogramm (CT) angefertigt werden, welches nach digitaler Umsetzung mit dem SIMPLANT Verfahren eine dreidimensionale Abklärung des Knochens ermöglicht.
Körpereigenen Knochen kann man aus der Umgebung der Implantatstelle, aus dem Kieferwinkelbereich, aus dem Bereich oberhalb des Kinns oder am ausgedehntesten vom Beckenkamm gewinnen. Dies erfolgt dann unter stationären Bedingungen in Narkose. Diese Transplantate müssen dann häufig mit einer Membran abgedeckt werden damit eine ungestörte Einheilung gewährleistet ist.
In geeigneten Fällen kann auch mit dem sogenannten Verfahren der Osteodistraktion ein Knochengewinn erreicht werden der eine Implantation möglich macht. Der Vorteil dabei ist, dass hier eigener ortsständiger Knochen vermehrt wird.
Als künstliches Knochenersatzmaterial zum Aufbau (Augmentation) des Knochens verwenden wir Cerasorb (Curasan), sowie Algipor (Friadent) mit Membranabdeckung. Nach einer durchschnittlichen Einbauzeit von 6 Monaten ist auch damit eine knöcherne Regeneration zu erreichen, sodass das Implantat regelrecht einheilen kann.
Durch eventuelle Austestung durch Ihren Haus- oder Hautarzt kann eine allergische Reaktion völlig ausgeschlossen werden.
Sie bekommen von uns hierfür entsprechende Medikamente. Ebenso werden Sie von uns, falls Sie berufstätig sind, einige Tage krankgeschrieben.
Die Zeit des Einheilens beträgt mindestens 3 Monate im Unterkiefer und 6 Monate im Oberkiefer. Nach dieser Zeit kann die prothetische Weiterversorgung erfolgen. Ungefähr 10 Tage später können wir, oder Ihr Zahnarzt den Abdruck für die geplante prothetische Versorgung vornehmen.
Lediglich bei der Implantation von 4 Implantaten im Unterkiefer Frontbereich mit dem Ziel einer steggelagerten Prothese ist die Sofortversorgung der Implantate indiziert. Hier wird in der Regel die Herstellung einer Stegprothese im Unterkiefer innerhalb 24 Stunden möglich.
Unser Kostenplan informiert Sie über die Gesamtkosten. Über eine eventuelle Zuzahlung Ihrer Krankenkasse können wir leider keine Angaben machen.
Eine Rückvergütung geleisteter Zahlungen im Falle eines Implantatverlustes ist nicht möglich. Eine kostenfreie Nachimplantation wird von uns im Falle eines Implantatmisserfolges „während der Einheilphase“ vorgenommen.
Im Unterkieferseitenbereich verläuft durch den Knochen ein Nerv, der für das Gefühl in der entsprechenden Unterlippenhälfte zuständig ist. Bei Implantationen in diesem Bereich kann es in sehr seltenen Fällen zu einer Verletzung des Nervs kommen. Dies führt zu einer zeitweisen, in seltensten Fällen auch zu einer dauernden Gefühlseinbuße bzw. Gefühllosigkeit der entsprechenden Unterlippenseite. (Wie nach einer zahnärztlichen Spritze).
Bei Implantationen im Oberkieferbereich kann es zu einer Verletzung der Kieferhöhle kommen. Dies ist in der Regel ohne Folgen, kann aber in seltenen Fällen auch zu einer Kieferhöhlenentzündung führen.
Nach einem eventuellen Implantatverlust besteht die gleiche anatomische Situation wie vor der Implantation. Es ist nicht zu einer Verschlechterung der anatomischen Situation gekommen. Es kann daher eine nochmalige Implantation möglich sein.
Im Regelfall rechnen wir mit einer Lebensdauer von über 10 Jahren und mehr. Wie oben erwähnt kann diese Erhaltungsdauer leider nicht garantiert werden.
Sollte ein von uns gesetztes Implantat „während der Einheilphase“, vor der prothetischen Versorgung nicht fest eingeheilt (osseointegriert) sein, was in extrem seltenen Fällen passiert, so implantieren wir kostenfrei nach.